Institut für Deutsche Philologie
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

3. Grundstudium Magister

3.1 Allgemeines
3.2 Studienordnungen
3.3 Zwischenprüfungsordnung
3.4 Magisterprüfungsordnung
3.5 Einführungsseminare, Anmeldetermine
3.6 Proseminare

3.1 Allgemeines

Die Zeit des Grundstudiums reicht vom ersten Studiensemester bis zur bestandenen Zwischenprüfung (spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit des 6. Hauptfachsemesters!). Die Magister- bzw. Doktorprüfung in den geisteswissenschaftlichen Fakultäten der Universität München muss in einer Dreifächerverbindung mit einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt werden.

3.1.1 Fächerwahl

Am Institut für Deutsche Philologie können folgende Fächer als Haupt- bzw. Nebenfach gewählt werden:

  • Germanistische Linguistik
  • Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters (= Mediävistik)
  • Neuere deutsche Literatur
  • Didaktik der deutschen Sprache und Literatur

3.1.2 Fächerkombination

Diese Fächer sind miteinander und mit anderen Fächern der Fakultäten 9 - 15 frei kombinierbar außer in folgenden Fällen:

  • Eine gültige Fächerverbindung darf höchstens zwei germanistische Fächer umfassen; germanistische Fächer sind die unter 3.1.1. genannten und das Fach Deutsch als Fremdsprache.
  • Ist Didaktik der deutschen Sprache und Literatur Hauptfach, muss als ein Nebenfach ein weiteres germanistisches Fach gewählt werden.
  • Auf Antrag kann als eines der beiden Nebenfächer ein Fach außerhalb der Fakultäten 9-15 gewählt werden. Näheres bei der Fachstudienberatung.

3.1.3 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für Ihr Studium sind dabei die Magisterprüfungsordnung (MagPO) und die Magisterzwischenprüfungsordnung (MaZpO).

3.1.4 Belegvorschriften

Bedenken Sie bitte, dass ordnungsgemäßes Belegen Zulassungsbedingung für die Magister- bzw. Doktorprüfung ist!

  • In den Prüfungsfächern sollen acht Semester lang Lehrveranstaltungen (= Vorlesungen und Seminare) im Umfang von insgesamt mindestens 12 Semesterwochenstunden belegt werden. Es ist jedoch jederzeit die Zulassung zur Prüfung vor dem 8. Semester möglich, wenn die anderen Zulassungsbedingungen (s. u. Magisterprüfung) erfüllt sind!
  • Als 'Faustregel' kann gelten: Im Hauptfach acht Semester lang jeweils mindestens 6 Semesterwochenstunden, in jedem Nebenfach jeweils mindestens 3 Semesterwochenstunden belegen.

3.1.5 Studienplan

Im Rahmen der Orientierungsveranstaltungen haben Sie bereits sämtliche notwendigen Informationen erhalten, um sich einen eigenen Wochenstundenplan für das jeweilige Semester Ihres Grundstudiums zusammenzustellen. Dabei sollte die unter 3.1.4 genannte Faustregel berücksichtigt werden.

Über das selbstgewählte Portfolio an Vorlesungen hinaus müssen im Grundstudium Seminare besucht werden. Zunächst besuchen Sie sogenannte "Einführungsseminare", später die darauf aufbauenden "Proseminare".

Empfehlenswert ist es zudem, sich bei der Erstellung eines eigenen Stundenplans an die Empfehlungen der jeweiligen fächerspezifischen Studienordnungen zu halten.

nach oben

3.2 Studienordnungen

Ausführliche Hinweise zu Aufbau, Zielen, Umfang und Inhalten des Studiums, wie auch ein Studienplan, finden sich in den Magisterstudienordnungen:

3.3 Zwischenprüfungsordnung

Zwischenprüfungsordnung für Magister

3.4 Magisterprüfungsordnung

Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Magisterprüfungsordnung) vom 25. Juni 1986, zuletzt geändert am 25.08.2005

nach oben

3.5 Einführungsseminare, Anmeldetermine

Im Grundstudium müssen Sie Einführungsseminarscheine und Proseminarscheine entsprechend der Magisterzwischenprüfungsordnung nach folgendem Schema erwerben:

Erforderliche Proseminarscheine
Fächer Einführungsseminare Proseminare
3.5.1 bei einem dieser Fächer als Hauptfach 1 ES Germ. Ling
1 ES Mediävistik
1 ES NdL
2 PS im Hauptfach
1 PS in einem der beiden anderen Fächer
(zusätzlich bei Hauptfach NdL: 1 Klausurschein "Grundwissen Antike Traditionen")
3.5.2 bei zwei dieser Fächer 1 ES Germ. Ling
1 ES Mediävistik
1 ES NdL
je 1 PS in beiden Fächern
3.5.3 bei einem dieser Fächer als Nebenfach 1 ES im betreffenden Fach 1 PS im betreffenden Fach
3.5.4 Im Fach Didaktik der deutschen Sprach und Literatur 1 ES Sprachdidaktik
1 ES Literaturdidaktik
2 PS Sprach- und/oder Literaturdidaktik

Termine und Informationen zur Anmeldung für Einführungsseminare

3.6 Proseminare

Im Grundstudium müssen Sie Einführungsseminarscheine und Proseminarscheine entsprechend der Magisterzwischenprüfungsordnung nach dem Schema unter 3.5 erwerben.

Zur Anmeldung bei Proseminaren sind folgende Hinweise zu beachten:

Neuere deutsche Literatur:

Um den Studierenden langfristige Vorbereitungen zu ermöglichen, gilt für die Anmeldung zu den Proseminaren der Neueren deutschen Literatur:

  • die Seminarleiter halten in der Regel bereits in den letzten zwei Semesterwochen Aufnahmesprechstunden (siehe Personen),
  • weiterhin sind Anmeldungen in den Feriensprechstunden möglich (siehe Personen)

Germanistische Linguistik, Mediävistik und Didaktik:

Entweder durch Voranmeldung, sofern eine solche vorgesehen ist, ab Erscheinungsdatum des kommentierten Vorlesungsverzeichnisses oder in der ersten Seminarsitzung;


Servicebereich