BAFöG-Leistungsnachweis / Studienkredit-Leistungsnachweis
10.11.2001
1. Nachweis zum Ende des vierten Semesters:
1.1. LA Grund-/Hauptschule (Unterrichtsfach Deutsch):
- 2 Proseminarscheine (ES und/oder PS) (1 weiterer Schein aus dem Gebiet der Grundschul-/Fächergruppendidaktik ist bei dem jeweils zuständigen Institut bestätigen zu lassen!)
1.2. LA Realschule (Fach: Deutsch) LA Berufl. Schulen (Zweitfach Deutsch):
- 3 fachwissenschaftliche Proseminarscheine (ES und/oder PS)
- 1 fachdidaktischer Proseminarschein (ES)
1.3. LA Gymnasium (Fach: Deutsch vertieft):
- 4 fachwissenschaftliche Proseminarscheine (ES und/oder PS) oder Zwischenprüfungszeugnis
1.4. Magisterstudiengang (Hauptfach):
- Bei den Fächern Germanistische Linguistik/Mediävistik/Neuer deutsche Literatur:
- 4 Proseminarscheine (ES und/oder PS) aus dem jeweiligen Grundstudium,
- bei dem Fach Didaktik:
- 3 Proseminarscheine (1 ES/2 PS);
- oder das Zwischenprüfungszeugnis im jeweiligen Hauptfach
(Für Magister-Nebenfächer sind keine Nachweise erforderlich!)
2. Nachweis ab Ende des siebten Semesters (nur in besonderen Fällen z.B. bei späterem Erstantrag):
- zusätzlich zu den unter 1. genannten Anforderungen mindestens 1 Hauptseminarschein.
3. Zuständigkeiten für Nachweise, die den genannten Anforderungen entsprechen:
- Bitte wenden Sie sich für Bafög-Bestätigungen zunächst an das Studentensekretariat.
Vorzulegen sind Studentenausweis, Seminarscheine/Transcript of Records und BAFöG-§48-Formular.