Institut für Deutsche Philologie
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Master Germanistische Linguistik

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Der Masterstudiengang Germanistische Linguistik ist forschungsorientiert und umfasst den Gesamtbereich der diachronen und synchronen Sprachwissenschaft des Deutschen von den Anfängen um 750  bis zur Gegenwart. Das konsekutive Studienprogramm vertieft theoretische und empirische Zugänge zur Beschreibung und Erklärung von sprachlichen Strukturen des Deutschen im übereinzelsprachlichen Zusammenhang und zielt auf die Ausbildung von Kompetenzen, die das eigenständige Entwickeln von Forschungsprojekten und Anwendungsmodellen ermöglichen. Im Zentrum steht die Förderung der Fähigkeit, linguistische Theoriebildung und experimentelle Methoden interdisziplinär mit anderen Disziplinen zu verbinden und in fachübergreifende thematische Fragestellungen einzubringen. Besondere Affinitäten bestehen dabei zu Fächern wie der Allgemeinen Sprachwissenschaft (Sprachtypologie und Universalienforschung), der Sprachphilosophie, der  Kognitiven Neurologie, der Klinischen Linguistik und Sprachtherapie, der Neurobiologie, der Phonetik und Neurophonetik, der Computerlinguistik sowie zur Medientheorie, den Kulturwissenschaften und zur Ethik.

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Zulassungsvoraussetzungen und Überprüfung der fachlichen Eignung

Checkliste Zulassungsvoraussetzungen (PDF-Dokument)

Für die Überprüfung der fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für diesen Masterstudiengang gibt es im Fach keine Bewerbungsfrist (der 15.7./15.1. gilt hier nicht als Fristende). Zu beachten sind allerdings unbedingt die Fristen der Studentenkanzlei bzw. des Referats für Internationale Angelegenheiten für die Immatrikulation und die Ein-/Umschreibung.

Vor der Einschreibung muss vom Fach bestätigt werden, dass die oben genannten fachlichen Voraussetzungen erfüllt werden (auch bei ausländischen Studierenden). Um die entsprechende Bestätigung zu erhalten, lassen Sie uns Ihre Unterlagen bitte über folgendes Onlineportal zukommen:

www.efv.verwaltung.uni-muenchen.de/maglin

Dafür müssen folgende Schritte unternommen werden:

  1. Registrieren Sie sich im Onlineportal (dort links auf "Registrieren" klicken)..

  2. Nach der Registrierung erhalten Sie eine kurze E-Mail mit einem Link. Mit diesem Link bestätigen Sie Ihre Registrierung.
  3. Melden Sie sich im Onlineportal an. Dort wird das weitere Procedere genau beschrieben.
  4. Nach Abschluss der Bewerbung erhalten Sie eine kurze Bestätigungsmail. Nach der Überprüfung Ihrer fachlichen Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der Einschreibung in der Studentenkanzlei/dem Referat für internationale Angelegenheiten vorlegen müssen.
  5. Zur Zeitplanung: Die Kommission der Gutachter/-innen tritt in jeder Bewerbungszeit dreimal zusammen, was zu folgendem zeitlichen Ablauf führt:
    1. Wer seine Bewerbung im Wintersemester bis 15.1. bzw. im Sommersemester bis 15.7. einreicht, wird bis 29.1. bzw. 29.7. begutachtet,
    2. wer seine Bewerbung im Wintersemester bis 15.3. bzw. im Sommersemester bis 15.9. einreicht, wird bis 29.3. bzw. 29.9. begutachtet und
    3. wer seine Bewerbung im Wintersemester bis 15.4. bzw. im Sommersemester bis 15.10. einreicht, wird bis 22.4. bzw. 22.10. begutachtet.

      Nach der Begutachtung erhalten Sie zeitnah eine Rückmeldung zum Bewerbungsergebnis. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von diesem Terminplan kommen, dann werden Sie entsprechend benachrichtigt.
      Wir möchten Sie bitten, bis Ablauf Ihrer Begutachtungsphase von Nachfragen hinsichtlich des Bearbeitungsstandes abzusehen.

Die Einschreibung in den Studiengang ist dann innerhalb der entsprechenden Fristen in der Studentenkanzlei möglich.

Wichtiger Hinweis für ausländische Studierende

Für diesen Studiengang sind überdurchschnittlich gute Kenntnisse der deutschen Sprache (verpflichtendes Niveau C1, besser C2) unabdingbare Voraussetzung (vor dem Studiengang!), weil die deutsche Sprache der Forschungsgegenstand der Germanistischen Linguistik ist.
Bitte beachten Sie außerdem den Leitfaden für die Bewerbung zum Masterstudium für ausländische Studenten an der Universität München.

Studienordnung/Struktur (Studienordnung 2019)

Diese Informationen gelten für diejenigen, die das Studium ab Wintersemester 2019/20 beginnen.

Der Studiengang umfasst insgesamt 120 ECTS und kann in vier Semestern absolviert werden. Insgesamt werden 105 ECTS im Bereich der germanistischen Linguistik erbracht. 15 ECTS werden in Wahlpflichtmodulen erbracht, die über die Fachgrenzen hinaus das Studium erweitern. Zur Verfügung stehen dafür die Lehrveranstaltungen des Gemeinsamen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Profilbereichs.

Das Studium findet in verschiedenen Lehrveranstaltungsformen statt. Für die Semester 1-3 ist der Besuch von Masterseminaren und Übungen vorgesehen. Im vierten Semester steht das Verfassen der Masterarbeit (27 ECTS) und ein begleitendes Oberseminar (3 ECTS) im Zentrum.

Amtlich veröffentlichte Prüfungs- und Studienordnung (PDF-Dokument)

Schematische Übersicht der Studiengangsstruktur (PDF-Dokument) - ebenfalls unter Vorbehalt der Zustimmung zur PStO.

Studienordnung/Struktur (Studienordnung 2014)

Diese Informationen gelten für Studierende, die das Studium bis einschließlich Sommersemester 2019 begonnen haben.

Amtlich veröffentlichte Prüfungs- und Studienordnung (PDF-Dokument)
Änderung der Satzung (insbesondere der Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang)
(PDF-Dokument)

Eine schematische Übersicht der Studiengangsstruktur bietet das Dokument:

Studium im Ausland

Auch das Masterstudium an der LMU lässt sich mit einem Auslandsaufenthalt vereinbaren - Sie sollten sich nur frühzeitig informieren und um eine Bewerbung kümmern! Weitere Informationen zu den Austauschprogrammen, an denen unser Institut beteiligt ist, finden Sie hier.

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