Institut für Deutsche Philologie
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Online-Studienführer Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Kurzinformationen (besonders für Studierende im 1. Fachsemester):

Die nachfolgende pdf-Datei gibt einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um das Studium des Deutschen als Zweitsprache (DaZ) an der LMU, die sich besonders an Studierende im 1. Fachsemester richten. Es handelt sich dabei um Präsentationsfolien, die von der Studiengangskoordination und Fachstudienberatung im Fach DaZ erstellt und bei der stets aktuellen Einführungsveranstaltung für die Lehramtsstudiengänge DaZ im Rahmen der Orientierungsphase Lehramt den Studierenden im 1. Fachsemester vorgestellt wurden.

Kurzinfos DaZ LMU

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Themenbereichen rund um die Lehramtsstudiengänge DaZ an der LMU finden Sie in unserem nachfolgenden Online-Studienführer DaZ:

1 Zuständigkeiten und Ansprechpersonen

1.1 Studiengangskoordination (LSF-Verwaltung, Seminarbelegung und Prüfungsanmeldung für DaZ-Lehrveranstaltungen, Anerkennung von Studien- bzw. Prüfungsleistungen sowie Praktika, Anrechnung von Studienzeiten etc.): 
Dr. Stefan Hackl B. A., M. A.

1.2 Studienberatung für alle Lehrämter:
Dr. Vesna Bjegač

1.3 Studienberatung für alle Lehrämter und für die Partnersprachen: 
Dr. A. Vefa Akseki

1.4 Fragen und Anliegen bezüglich der Anmeldung sowie des Prüfungsverfahrens zur Ersten Staatsprüfung (Staatsexamen) beantwortet die Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen)

1.5 Bei Fragen und Anliegen bezüglich der Kursbelegung und Prüfungsanmeldung in LSF, die eine Partnersprache betreffen, wenden Sie sich bitte an die in dem Studienplan Ihrer Partnersprache angeführte Kontaktperson!

2 Sprechstunden der DaZ-Dozierenden

Die aktuellen Sprechstunden der DaZ-Dozierenden finden Sie hier.

3 Kurzbeschreibung der Inhalte und Anforderungen des Studienfaches DaZ

3.1 Womit beschäftigt sich DaZ?

Das Fach DaZ beschäftigt sich mit Lehr- und Lernprozessen in einer heterogenen Gesellschaft im Kontext von Deutsch als Zweitsprache. Als Zweitsprache gilt die Sprache, die nach der Vollendung des dritten Lebensjahres von einem Individuum erworben wird. Sie ist die Sprache der Umgebung, in der das Individuum lebt. Sie steht somit im Kontrast zur Erstsprache eines Kindes.
Aus dieser Prämisse ergeben sich eine Vielzahl möglicher Forschungsfelder; dazu zählen u. a.

  • Mehrsprachigkeit und Mehrsprachigkeitsforschung,
  • Migrationsforschung und Identitätsforschung,
  • kulturelle und sprachliche Vielfalt als Chance für Schule,
  • Kulturkonzepte und Kommunikation,
  • Sprachvergleiche,
  • Reflexion über Sprache und Sprachgebrauch,
  • Möglichkeiten der Sprachvermittlung und Sprachförderung,
  • (Kinder- und Jugend-)Literatur in mehrsprachigen Kontexten.

3.2 Welche Studieninhalte erwarten mich?

Das Studium von DaZ umfasst abhängig von der Art Ihres Studiums folgende Teilgebiete:

  • Erwerb einer Partnersprache (nicht vorgesehen im Studium des Deutschen als Zweitsprache als Didaktikfach für Grundschulen und Mittelschulen),
  • interkulturelle Pädagogik,
  • Migrations- und Identitätsforschung,
  • kontrastive Reflexion über Sprache und Sprachgebrauch,
  • Textproduktion und Textrezeption,
  • sprachdidaktische Methoden und Arbeitsformen,
  • Unterrichtsplanung/Praktikum.

3.3 Bin ich für das DaZ-Studium geeignet? Was sollte mich interessieren?

Folgende Fragen können Ihnen zur Einschätzung Ihrer Eignung für das Fach DaZ behilflich sein:

  • Haben Sie Interesse an der deutschen Sprache?
  • Haben Sie Interesse an kultureller Vielfalt und den daraus entstehenden Konsequenzen für die Gesellschaft?
  • Sind Sie offen für einen flexiblen Umgang mit Heterogenität? Können Sie sich in Andere hineinversetzen?
  • Sind Sie der Meinung, dass Lehrkräfte hinsichtlich der Diskriminierung aufgrund anderer kultureller und sprachlicher Hintergründe sensibilisiert sein müssen?
  • Haben Sie Interesse an aktueller (mehrsprachiger) Kinder- und Jugendliteratur sowie an damit verbundenen didaktischen Fragestellungen?
  • Interessieren Sie theoretische Erkenntnisse, pädagogische Fragen und didaktische Aspekte der Sprachvermittlung und -förderung?
  • Sind Sie in der Lage, sich kritisch mit (gesellschaftlichen) Klischees und Vorurteilen auseinanderzusetzen?
  • Sind Sie imstande, verallgemeinernde Selbst- und Fremdbilder – auch bei sich selbst – zu erkennen, zu reflektieren und richtigzustellen?

4 Immatrikulation (Einschreibung) und Fachwechsel

4.1 Wann kann ich mich in DaZ an der LMU immatrikulieren?

Die Immatrikulation für den Studiengang Deutsch als Zweitsprache erfolgt regulär immer nur zum jeweiligen Wintersemester. Informationen rund um die Immatrikulation an der LMU finden Sie hier.

4.2 Ist eine Immatrikulation in DaZ zum Sommersemester möglich?

Eine Immatrikulation in DaZ zum Sommersemester ist nur dann möglich, wenn Ihnen Leistungen anerkannt werden, sodass Sie in der Studentenkanzlei in ein höheres DaZ-Fachsemester hochgestuft werden können. Das gilt sowohl für das Unterrichtsfach DaZ Grundschule (GS) bzw. Mittelschule (MS) als auch für das Erweiterungsfach DaZ.

Wenn Sie eine Anrechnung von Studienzeiten, d. h. eine Höherstufung in ein höheres DaZ-Fachsemester mit einer entsprechenden Anerkennung von Leistungen beantragen wollen, so müssen Sie zuerst die Studiengangskoordination (siehe 1.1) in einer Sprechstunde aufsuchen und Ihre anzuerkennenden Leistungsnachweise vorlegen. Mit dem von der Studiengangskoordination unterschriebenen und gestempelten „Anrechnungsantrag Studienzeiten″ sowie „Antrag auf Anerkennung studienbegleitender Prüfungsleistungen” gehen Sie in einem zweiten Schritt zum Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS), das die Anträge ebenfalls bearbeiten und bestätigen muss, und in einem dritten Schritt dann zur Studentenkanzlei, wo Sie sich mit diesen Unterlagen dann auch zum Sommersemester in den Studiengang DaZ einschreiben können. Bitte beachten Sie hierzu aber die entsprechenden Termine der Studentenkanzlei für die Ersteinschreibung in DaZ zum jeweiligen Sommersemester! Falls Sie noch nicht an der LMU immatrikuliert sind, gelten die Immatrikulationstermine des Sachgebiets 1, für bereits an der LMU immatrikulierte Studierende die Termine des Sachgebiets 2 (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!).

Wenn Sie keine Leistungen haben, die Ihnen anerkannt werden können, können Sie sich für DaZ nur zum Wintersemester einschreiben lassen.

4.3 An wen wende ich mich, wenn ich anderweitig erbrachte, einschlägige Leistungen anerkennen lassen möchte?

Für die Anerkennung von Leistungen aus den DaZ betreffenden Lehrveranstaltungen ist die Studiengangskoordination (siehe 1.1) zuständig.

Die Anerkennung von Leistungen in der Partnersprache erfolgt folgendermaßen:

  1. Sie wenden sich zunächst an die Ansprechperson der betreffenden Partnersprache, um anderweitig erbrachte, einschlägige Leistungen in dieser Partnersprache anerkennen zu lassen. Im Falle einer Anerkennung stellt die Ansprechperson Ihnen eine Bestätigung über die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen mit den Leistungen aus, die in den gültigen Studienplänen unserer Partnersprachen vorgesehen sind. Die Bestätigung muss den Hinweis auf die LPO I vom 13. März 2008 sowie die erzielten Noten und zuerkannten ECTS-Punkte enthalten.
  2. Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich in einem zweiten Schritt bitte an die Studiengangskoordination (siehe 1.1).

4.4 Wo erfahre ich die Termine für die Ersteinschreibung in DaZ?

Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen für die Ersteinschreibung in DaZ finden Sie auf den Internetseiten der Studentenkanzlei der LMU München. Falls Sie noch nicht an der LMU immatrikuliert sind, gelten die Immatrikulationstermine des Sachgebiets 1, für bereits an der LMU immatrikulierte Studierende die Termine des Sachgebiets 2 (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!).

4.5 Ich studiere ein anderes Unterrichtsfach, möchte es aber wechseln und DaZ als Unterrichtsfach wählen. Was muss ich hierbei beachten?

Wenn Sie bereits an der LMU immatrikuliert sind und Ihr Unterrichtsfach zu DaZ wechseln möchten, können Sie sich dafür in der Studentenkanzlei der LMU München innerhalb der dafür festgesetzten Frist persönlich einschreiben lassen. Hierfür ist das Sachgebiet 2 der Studentenkanzlei zuständig. Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter den folgenden Links des Sachgebiets 2 der Studentenkanzlei:

  • Kontakt
  • Termine (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!)

Eine Einschreibung zum Sommersemester im Zuge eines Fachwechsels ist nur dann möglich, wenn Ihnen Leistungen anerkannt werden, sodass Sie in der Studentenkanzlei in ein höheres DaZ-Fachsemester hochgestuft werden können (siehe hierzu 4.2).

In allen anderen Fällen erfolgt die Einschreibung im Zuge des Fachwechsels jeweils nur zum Wintersemester.

4.6 Ich studiere an der LMU ein Lehramtsstudium und möchte DaZ als Erweiterungsfach zu meinem Hauptstudium dazunehmen. Was muss ich hierbei beachten?

Wenn Sie bereits an der LMU immatrikuliert sind und Ihr Studium mit dem Erweiterungsfach DaZ ergänzen möchten, können Sie sich dafür in der Studentenkanzlei der LMU München innerhalb der dafür festgesetzten Frist persönlich einschreiben lassen. Hierfür ist das Sachgebiet 2 der Studentenkanzlei zuständig. Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter den folgenden Links des Sachgebiets 2 der Studentenkanzlei:

  • Kontakt
  • Termine (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!)

Eine Einschreibung zum Sommersemester ist nur dann möglich, wenn Ihnen Leistungen anerkannt werden, sodass Sie in der Studentenkanzlei in ein höheres DaZ-Semester hochgestuft werden können (siehe hierzu 4.2).

In allen anderen Fällen erfolgt die Einschreibung jeweils nur zum Wintersemester.

4.7 Ich möchte mein Didaktikfach wechseln und DaZ als Didaktikfach wählen. Was muss ich hierbei beachten?

Sie können den Wechsel Ihres Didaktikfaches innerhalb der vorgesehenen Fristen für den Fachwechsel/Studiengangwechsel in der Studentenkanzlei der LMU München eintragen lassen. Die Eintragung kann sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester erfolgen.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass DaZ als Didaktikfach in der jeweiligen Fächerverbindung vorgesehen ist.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Links:

Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter den folgenden Links des Sachgebiets 2 der Studentenkanzlei der LMU München:

  • Kontakt
  • Termine (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!)

4.8 Wo und wann kann ich mich für das Fach DaZ einschreiben lassen, wenn ich bereits an der LMU immatrikuliert bin?

Wenn Sie bereits an der LMU immatrikuliert sind und Ihr Unterrichts- bzw. Didaktikfach wechseln möchten bzw. sich während Ihres Studiums entscheiden, DaZ als Erweiterungsfach zu studieren, können Sie sich dafür in der Studentenkanzlei der LMU München innerhalb der dafür festgesetzten Frist persönlich einschreiben lassen. Hierfür ist das Sachgebiet 2 der Studentenkanzlei zuständig.

Die jeweiligen Termine und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter den folgenden Links des Sachgebiets 2 der Studentenkanzlei:

  • Kontakt
  • Termine (Bitte hier den Termin unter „Fachwechsel/Studiengangwechsel/Umschreibung″ beachten!)

4.9 Ich habe alle Informationen gelesen, habe jedoch immer noch Fragen zur Einschreibung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte beachten Sie in diesem Fall die Internetseite zur Immatrikulation an der LMU! Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der für die Immatrikulation zuständigen Studentenkanzlei der LMU, falls Sie zusätzliche Beratung benötigen sollten.

5 Studienmöglichkeiten und „nachträgliche Erweiterung″

5.1 Welche Studienmöglichkeiten des Faches Deutsch als Zweitsprache (DaZ) gibt es an der LMU München?

An der LMU München können Sie das Fach DaZ in folgenden Formen studieren:

  • als Unterrichtsfach für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen;
  • als Didaktikfach für das Lehramt an Grundschulen;
  • als Didaktikfach für das Lehramt an Mittelschulen bzw. für das Lehramt für Sonderpädagogik;
  • als grundständiges Erweiterungsfach für das Lehramt an Grundschulen, an Mittelschulen und für das Lehramt für Sonderpädagogik;
  • als nachträgliches Erweiterungsfach für das Lehramt an Realschulen, an Gymnasien oder an beruflichen Schulen sowie für Personen mit nachweisbarer Lehramtsbefähigung, das heißt mit bestandener Erster Staatsprüfung und bestandener Zweiter Staatsprüfung im betreffenden Lehramt.

5.2 Was bedeutet grundständige Erweiterung?

Studierende des Lehramts an Grundschulen, an Mittelschulen und für das Lehramt für Sonderpädagogik, die noch keine Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in Bayern nachweisen können, das heißt die noch nicht das Erste und Zweite Staatsexamen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in Bayern erfolgreich absolviert haben, können mit dem Fach DaZ ausschließlich grundständig erweitern. Das bedeutet, dass diese Studierenden für die Zulassung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) in DaZ die nach dem an der LMU gültigen Modul- und Studienplan für das grundständige Erweiterungsfach DaZ (siehe entsprechende Verlinkung in Kap. 7.1) festgelegten 54 Leistungspunkte in verschiedenen Modulen erbringen müssen, um zu dieser Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach DaZ zugelassen zu werden.

5.3 Was bedeutet nachträgliche Erweiterung?

Der Begriff nachträgliche Erweiterung bedeutet u. a., dass in dieser Erweiterung kein Vorbereitungsdienst (Referendariat) in dem betreffenden Fach absolviert wird bzw. werden kann. Die Ausbildung schließt also mit der Ersten Staatsprüfung ab. Für Studierende des Lehramts an Realschulen, an Gymnasien oder an beruflichen Schulen mit dem Erweiterungsfach DaZ gilt, dass sie diese nachträgliche Erweiterung im Sinne einer pädagogischen Qualifikation studieren, da es das Fach DaZ an diesen Schularten nicht gibt und somit auch kein Vorbereitungsdienst (Referendariat) in diesem Fach absolviert werden kann.
Die nachträgliche Erweiterung in DaZ können neben den Studierenden des Lehramts an Realschulen, an Gymnasien oder an beruflichen Schulen auch Personen ablegen, die eine Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in Bayern nachweisen können, die also sowohl die Erste Staatsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung für das betreffende Lehramt bestanden haben (in der Regel Lehrkräfte, die bereits im Schuldienst tätig sind).
Studierende der nachträglichen Erweiterung mit DaZ müssen mindestens 10 Leistungspunkte in einer Partnersprache (siehe Kap. 14) nachweisen, um zur Staatsexamensprüfung in DaZ zugelassen zu werden. Dies entspricht dem erfolgreichen Besuch des Basismoduls (zwei Semester) einer Partnersprache.
Es wird für alle Studierenden der nachträglichen Erweiterung mit DaZ jedoch mindestens der Besuch von zwei Grundlagenseminaren (Module P 1.2 und P 2.2 im Erweiterungsfach DaZ) und eines Fortgeschrittenenseminars nach Wahl sowie des Kandidatenkolloquiums (Titel der Lehrveranstaltung „Erfolgreich im Staatsexamen (EiS)″) empfohlen.

6 Mögliche Fächerverbindungen mit DaZ

Informationen zu möglichen Fächerverbindungen mit DaZ finden Sie unter folgenden Links:

7 Studienaufbau, Studienpläne und Module

7.1 Wo kann ich die Studienpläne der DaZ-Studienangebote sowie die der Partnersprachen (gemäß der LPO I vom 13. März 2008) finden?

Die Studienpläne der DaZ-Studienangebote finden Sie hier.

Die Studienpläne sowie Ansprechpartner für die Partnersprachen (nur im Studium der DaZ als Unterrichtsfach an Grundschulen oder Mittelschulen oder als Erweiterungsfach vorgesehen) finden Sie hier.

7.2 Sind die Bezeichnungen der Modulteile in den Studienplänen identisch mit den Bezeichnungen der Seminare im Vorlesungsverzeichnis?

Nein, in den meisten Fällen sind die Modulteile in den Studienplänen nicht identisch mit den Bezeichnungen der Seminare im Vorlesungsverzeichnis. Die jeweilige Zuordnung des Seminars zum betreffenden Modulteil entnehmen Sie bitte dem LSF (siehe hierzu 8.1), dem Online-Vorlesungsverzeichnis der LMU München. Bei den DaZ-Seminaren finden Sie diese Zuordnung in der Rubrik „Bemerkung″.

7.3 Kann ich die Vorlesungen in den Basismodulen auch erst nach den Grundlagenseminaren besuchen?

Nein, dies ist nicht möglich. Bitte halten Sie die in den Studienplänen vorgegebene Reihenfolge ein und besuchen Sie die jeweilige Vorlesung und das zugehörige Grundlagenseminar im selben Semester, da in der jeweiligen Basismodulklausur sowohl Aufgaben zur Vorlesung als auch zum zugehörigen Grundlagenseminar gestellt werden!

7.4 Muss ich die Basismodule bestanden haben, um die Vertiefungsmodule besuchen zu können?

Wenn Sie DaZ als Unterrichtsfach an Grundschulen oder Mittelschulen studieren, müssen Sie beide Basismodule bestanden haben, um die Vertiefungsmodule besuchen zu können. Auch wenn Sie eines der beiden Basismodule bestanden haben sollten und das andere nicht, dürfen Sie keine Vertiefungsmodule besuchen.

Eine Ausnahme bilden hier die Partnersprachkurse und Praktikumsbegleitseminare, die unabhängig vom Bestehen der beiden Basismodule belegt werden dürfen. Das Praktikumsbegleitseminar ist allerdings in dem Semester zu besuchen, in dem auch das DaZ-Praktikum absolviert wird und nicht vorher oder nachher.

In allen anderen Fällen (DaZ als Didaktikfach oder Erweiterungsfach) wird dringend empfohlen, dass Sie zunächst die Basismodule abschließen und danach die Vertiefungsmodule besuchen.

7.5 Ich habe die Basismodule abgeschlossen. Wie verbindlich ist für mich die Einhaltung der in den Studienplänen bezüglich der Fortgeschrittenenseminare vorgesehenen Reihenfolge sowie der Semesterzahl?

Unsere Studienpläne stellen Empfehlungen dar. Nach dem erfolgreichen Besuch der Basismodule können Sie bei den Fortgeschrittenenseminaren bezüglich der Reihenfolge sowie der Semesterzahl von dem jeweiligen Semesterplan abweichen.

7.6 Ist die Einhaltung der Reihenfolge bei den Partnersprachen zwingend notwendig?

Es ist sinnvoll, die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Allerdings dürfen Sie z. B. bei Nichtbestehen eines Sprachkurses die Nachfolgekurse trotzdem besuchen und die nicht-bestandene(n) Prüfung(en) nachholen.

8 Belegen von Lehrveranstaltungen / LSF / Modulbaum

8.1 Was genau ist LSF und wie kann ich es nutzen?

LSF („Lehre, Studium, Forschung″) ist das Veranstaltungs-Management-System der LMU München. Es dient zum einen als kommentiertes Vorlesungsverzeichnis, zum anderen wird es zum Belegen von Lehrveranstaltungen und auch zur Prüfungsanmeldung genutzt. Sie erreichen das Portal unter folgender Internetadresse: http://www.lsf.lmu.de. Zur Nutzung der Beleg- und Prüfungsanmeldefunktionen benötigen Sie eine LMU-Benutzerkennung (Campus-Kennung), die Sie in der Regel bei der Immatrikulation erhalten (haben). Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben oder eine neue Kennung benötigen, wenden Sie sich bitte an den IT-Servicedesk der LMU München.
Die Lehrveranstaltungen in DaZ finden Sie unter [Vorlesungsverzeichnis] → [Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften] → [Deutsche Philologie] → [Deutsch als Zweitsprache].

8.2 Welche Lehrveranstaltungen in DaZ werden per LSF belegt?

Es werden alle Lehrveranstaltungen in DaZ obligatorisch per LSF belegt.
Wenn Sie im Vorlesungsverzeichnis durch Anklicken des Veranstaltungstitels in die Einzelansicht der Lehrveranstaltung wechseln, erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Belegfrist etc.

8.3 Wie belege ich Lehrveranstaltungen in DaZ und Kurse in den Partnersprachen?

Veranstaltungen in DaZ und den Partnersprachen werden über „Lehrveranstaltungen belegen/abmelden″ belegt. Dieser Button befindet sich links im Startmenü von LSF. Folgendermaßen gelangt man zur Belegung:

  1. Lehrveranstaltung belegen/abmelden;
  2. Bedingungen akzeptieren;
  3. Ordner Deutsch als Zweitsprache öffnen;
  4. Studiengang auswählen;
  5. Modul auswählen;
  6. bei der gewünschten Veranstaltung auf den Button „belegen″ klicken;
    → Falls nun mehrere Einzelveranstaltungen erscheinen, setzen Sie bei allen in Frage kommenden Veranstaltungen ein Häkchen bei „Platz beantragen″ und geben eine Priorität an. Werden z. B. drei Plätze beantragt, müssen Prioritäten von 1 bis 3 vergeben werden. Dabei erhält die meist gewünschte Veranstaltung eine 1.
  7. auf „Platz beantragen″ klicken.

Der Platz ist nun beantragt. Hat man versehentlich eine falsche Veranstaltung belegt, kann über den gleichen Weg im Belegungszeitraum eine Abmeldung erfolgen. Eine Abmeldung nach dem Belegungszeitraum ist nur durch die Kursleitung möglich.


Wichtige Hinweise:

  • Lehrveranstaltungen tragen oft andere Titel, als Sie sie im Modulplan Ihres Fachs finden. Zu welchem Punkt im Modulplan eine Veranstaltung gehört, können Sie entweder durch die jeweilige Ordnerzugehörigkeit im Vorlesungsverzeichnis in LSF oder über die zusätzlichen Informationen zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis im LSF herausfinden: Dort steht dann beispielsweise: „Die Veranstaltung entspricht dem abstrakten Modultitel ‚Migration und Identität'″.
  • Fortgeschrittenenseminare dürfen Sie erst dann belegen, wenn Sie sowohl das Basismodul Sprache DaZ als auch das Basismodul Literatur DaZ vollständig erfolgreich absolviert haben.

8.4 Was genau ist eine Belegfrist und welche Arten von Belegfristen gibt es?

Die Belegfrist regelt den Zeitraum, in dem das Belegen der Veranstaltungen über die Funktion „belegen/abmelden″ im Vorlesungsverzeichnis bzw. über die Funktion „Lehrveranstaltungen belegen/abmelden″ im LSF-Hauptmenü möglich ist. Sollten Sie zuvor versuchen, sich für einen der Kurse anzumelden, erhalten Sie eine Fehlermeldung. Wichtig: Das Belegen funktioniert in LSF nicht nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst″-Prinzip. Sie müssen also nicht in den ersten Minuten der Belegfrist Ihr Interesse an einem Kurs bekunden, sondern können dies auch noch in den Tagen danach bis zum Ende der Frist tun.

Es gibt zwei Arten von Belegfristen, nämlich die vorgezogene und die Hauptbelegfrist. Ob Sie sich für ein Seminar in der vorgezogenen oder in der Hauptbelegfrist anmelden müssen, hängt vom jeweiligen Veranstaltungstyp ab. Die Belegung der Fortgeschrittenenseminare, der Seminare im Optionalbereich (Unterrichtsfach DaZ), der Praktikums-begleitseminare sowie der Kandidatenkolloquien findet in der vorgezogenen Belegfrist statt; die Belegung der Grundlagenseminare und Partnersprachkurse hingegen erfolgt in der Hauptbelegfrist. Die Termine für die vorgezogene bzw. die Hauptbelegfrist können sie jeweils in der Einzelansicht der Lehrveranstaltung unter „Belegfrist(en)″ einsehen oder aber im Online-Vorlesungsverzeichnis (LSF) unter [Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften] → [Deutsche Philologie] → [Deutsch als Zweitsprache].

Sollten Sie einen beantragten Platz nicht mehr benötigen oder einen Fehler gemacht haben, so können Sie Ihre Belegung innerhalb der Belegfrist auch wieder stornieren (ebenfalls über „belegen/abmelden″). Nach Ablauf der Belegfrist ist dies nur durch den jeweiligen Dozenten der betreffenden Lehrveranstaltung möglich.

Sollten Sie bis zum Ablauf der Belegfrist noch nicht alle Ergebnisse der Prüfungen des vorangegangenen Semesters erhalten haben und sich danach herausstellen, dass Sie ein Seminar nicht bestanden haben, so können Sie zu dem zu wiederholenden Kurs auch nach dem Ablauf der Belegfrist nachträglich durch den jeweiligen Dozenten zugelassen werden.

8.5 Wann und wie erfahre ich, ob ich zu einer Lehrveranstaltung zugelassen bin?

In der Regel erhalten Sie frühestens drei Tage und spätestens ca. eine Woche nach dem Ende der Belegfrist in ihrem LSF-Stundenplan und evtl. auch auf Ihre Campus-E-Mail-Adresse eine Nachricht, inwiefern Sie zu welchem Seminar „zugelassen″ sind.
Bitte sehen Sie von vorzeitigen Rückfragen zum Stand der Belegungen ab!

8.6 Reicht es, wenn ich mich bei mehreren innerhalb eines Moduls angebotenen Lehrveranstaltungen zu einer von diesen über LSF anmelde oder muss ich mich zu allen unter Angabe von entsprechenden Prioritäten anmelden?

Sie müssen sich bei der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung innerhalb eines bestimmten Moduls unbedingt zugleich auch für die anderen noch angebotenen Lehrveranstaltungen im selben Modul unter Angabe entsprechender Prioritäten anmelden. Sollten Sie nämlich in der Lehrveranstaltung, für die Sie sich bevorzugt anmelden wollen und beispielsweise die Priorität 1 angegeben haben, keinen Platz erhalten, so werden Sie nach den von Ihnen angegebenen Prioritäten einer der anderen Lehrveranstaltungen im selben Modul zugewiesen, sodass Sie auf jeden Fall in dem betreffenden Modul Leistungspunkte erwerben können. Wenn Sie hingegen überhaupt keine Priorität bei der Kursanmeldung angeben und sich nur für eine Lehrveranstaltung innerhalb eines Moduls anmelden, kann es vorkommen, dass Sie zu überhaupt keiner Lehrveranstaltung in dem betreffenden Modul zugelassen werden, falls Sie für die gewählte Lehrveranstaltung keinen Platz erhalten sollten. Wenn Sie für alle Lehrveranstaltungen in einem Modul bei der Anmeldung Prioritäten vergeben, sollte demzufolge der Fall, dass Sie für eine Lehrveranstaltung in einem bestimmten Modul überhaupt keinen Platz erhalten, nicht eintreten. Es kann allerdings passieren, dass Sie mit der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit niedrigerer Priorität vorlieb nehmen müssen.

8.7 Ich kann aber nur zu bestimmten Terminen bzw. ich brauche den Platz in der Lehrveranstaltung unbedingt!

Die Gründe, die Sie zu einem sogenannten „Härtefall″ mit Vorrang bei der Belegung machen können, sind durch die LMU München geregelt. Ein Nebenjob gehört nicht dazu. Triftige Gründe sind z. B. das Studieren mit Kind, die Betreuung von Pflegefällen, chronische Krankheiten oder Stundenplanüberschneidungen mit einem anderen Fach (nur dann relevant, wenn der sofortige Besuch der Lehrveranstaltung unabdingbar ist, z. B. wegen des unmittelbar anstehenden Staatsexamens).

8.8 Die Belegfrist ist abgelaufen. In den folgenden Tagen geschehen seltsame Dinge in meinem Stundenplan. Habe ich etwas falsch gemacht?

Nein! In den Tagen nach Ablauf der Belegfrist laufen automatische Platzvergaben und manuelle Nachbearbeitungen. Sie können die Resultate frühestens drei Tage später einsehen. In der Zwischenzeit kann es passieren, dass eine Lehrveranstaltung aus Ihrem Stundenplan verschwindet. Des Weiteren ist es völlig normal, dass sie Ein „?″ bei vielen Veranstaltungen sehen. Bitte vermeiden Sie unbedingt bis Ende der Platzvergabe das Nachfragen per E-Mail oder Telefon zum Planungsstand! Alle diesbezüglichen Anfragen werden nicht beantwortet.
Haben Sie bitte Geduld und behalten Sie einfach den Stundenplan im Auge! So informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Bearbeitungsstand. Erst wenn eine Veranstaltung in ihrem Stundenplan mit „Zugelassen″ gekennzeichnet ist, haben sie endgültig einen Platz erhalten. Veranstaltungen, zu denen Sie nicht zugelassen worden sind, verschwinden von selbst aus Ihrem Stundenplan oder erscheinen lediglich mit einem „Vorgemerkt″.

8.9 Ich habe die Belegfrist ‚irgendwie’ verpasst. Wie kann ich nachträglich zu einer Lehrveranstaltung in LSF zugelassen werden?

Sie fragen direkt bei dem betreffenden Dozenten nach, ob noch ein Platz in der von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltung frei ist. Grundsätzlich ist das nachträgliche Aufnehmen von Studierenden in Lehrveranstaltungen durch den jeweiligen Dozenten möglich. Allerdings sollten Sie bedenken, dass viele Kurse eventuell schon mit der maximalen Teilnehmergröße belegt sind und Sie daher keinen Platz mehr bekommen können. Ferner wird besonders bei Fortgeschrittenenseminaren vorab die Lektüre von Primär- und Sekundärtexten sowie gegebenenfalls eine selbstständige Literatursammlung empfohlen (daher gibt es eine vorgezogene Belegfrist). Bei verspäteten Anmeldungen ist dies bisweilen nicht mehr möglich und der betreffende Dozent könnte Ihnen die Teilnahme verweigern.

8.10 Ich bin für ein Seminar zugelassen, brauche den Platz aber nicht mehr. Sollte ich mich vom Seminar abmelden?

Ja, sie sollten sich unbedingt möglichst zeitnah von dem betreffenden Seminar wieder abmelden, damit diejenigen Kommilitonen, die keinen Platz in dem Seminar erhalten haben, noch berücksichtigt werden können.
Die Abmeldung können Sie innerhalb der Belegfrist selbst über das LSF vornehmen (über „belegen/abmelden″), nach dem Ablauf der Belegfrist melden Sie sich bitte per E-Mail bei dem jeweiligen Dozenten der Lehrveranstaltung ab!

8.11 Kann ich meinen Veranstaltungsplatz mit Kommilitonen tauschen? Wenn ja, wie?

Ein solcher Tausch ist grundsätzlich möglich. Bitte wenden Sie sich dafür per E-Mail an den jeweiligen Dozenten!

8.12 Kann ich mich noch während des Semesters von einer Lehrveranstaltung abmelden? Muss ich in diesem Fall die Prüfung mitschreiben?

Ja, Sie können sich auch während des Semesters beim jeweiligen Dozenten persönlich oder per E-Mail abmelden. In diesem Fall müssen Sie die Prüfung nicht mitschreiben. Das Schreiben der Prüfung ist ohnehin erst nach vorheriger Anmeldung innerhalb der Anmeldefrist für Prüfungen im LSF möglich (siehe 9).

9 Anmeldung zur Prüfung / Fristen

9.1 Wann muss ich mich zu den Prüfungen anmelden?

Die Anmeldefristen zu den Prüfungen finden Sie stets im Vorlesungsverzeichnis in LSF direkt unter den einzelnen Überschriften auf den Seiten für das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Diese Fristen werden zudem rechtzeitig von den Leitungen der Lehrveranstaltungen sowie in der Regel auch auf der Homepage des Instituts für Deutsche Philologie unter der Rubrik „Aktuelles″, „Termine und Fristen″ bekannt gegeben. Die Prüfungsanmeldung findet direkt über LSF statt. Bitte benutzen Sie hierzu die Funktion „Prüfungsan- und -abmeldung″. Um zu überprüfen, ob die Anmeldung erfolgreich war, können Sie Informationen über Ihre angemeldeten Prüfungen über die Funktion „Info über angemeldete Prüfungen″ einsehen.

9.2 Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe? Muss ich das Seminar noch einmal besuchen und bin ich dann automatisch auch wieder für die Prüfung angemeldet?

Für die Grundlagenseminare DaZ gilt, dass Sie das Seminar nicht noch einmal besuchen müssen, sondern lediglich die Klausur in einem anderen Semester mitschreiben. Bitte setzen Sie sich dafür mit dem betreffenden Dozenten in Verbindung, um zu erfahren, ob sich Kursinhalte und/oder Anforderungen geändert haben! Sie sind jedoch nicht automatisch für die Prüfung angemeldet, sondern müssen sich innerhalb der Anmeldefrist über LSF zur Prüfung anmelden (siehe 9.1).
Sollten Sie ein Fortgeschrittenenseminar nicht bestanden haben, setzen Sie sich diesbezüglich bitte mit dem betreffenden Dozenten in Verbindung!
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls zwingend im nächsten Semester wieder in derselben oder einer anderen Lehrveranstaltung im selben Wahlpflichtmodul die Prüfung erneut ablegen müssen! Sie können hier nicht in ein anderes Wahlpflichtmodul wechseln.

9.3. Ich kann mich in LSF nicht zur Prüfung in einem Fortgeschrittenenseminar anmelden. Woran könnte das liegen?

Wenn Sie das Basismodul Sprache DaZ und das Basismodul Literatur DaZ noch nicht vollständig erfolgreich absolviert haben, ist eine Prüfungsanmeldung in einem Fortgeschrittenenseminar in LSF nicht möglich. Sie dürfen an Fortgeschrittenenseminaren erst teilnehmen und in solchen Kursen nur dann Leistungsnachweise erbringen, wenn Sie die beiden genannten Basismodule vollständig erfolgreich abgeschlossen haben.
Sollten Sie diese beiden Basismodule bereits vollständig erfolgreich abgeschlossen haben und ein Anmeldeproblem mit einem Wahlpflichtmodul (WP) haben, müssten Sie bitte beachten, dass Sie bei einem Nichtbestehen einer Prüfung in einem Wahlpflichtmodul im nächsten Semester zwingend in derselben oder einer anderen Lehrveranstaltung im selben Wahlpflichtmodul die Prüfung erneut ablegen müssen. Wenn Sie sich in diesem Fall also zu einer Prüfung in einem anderen Wahlpflichtmodul anmelden, wird das nicht möglich sein, sofern Sie bereits ein zweites Wahlpflichtmodul erfolgreich abgeschlossen haben.
Sollten Sie diese beiden Basismodule bereits vollständig erfolgreich abgeschlossen und kein Problem mit der Prüfungsanmeldung in einem Wahlpflichtmodul haben, wenden Sie sich bezüglich Ihres Anmeldeproblems bitte an die Studiengangskoordination (siehe 1.1)! 

9.4. Ich kann mich in LSF nicht zur Prüfung in meiner Partnersprache anmelden. An wen wende ich mich?

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die in dem Studienplan Ihrer Partnersprache angeführte Kontaktperson!

10 Staatsexamen / LPO I

10.1 Wer muss nach der LPO I die Erste Staatsprüfung in DaZ ablegen?

Alle Studierenden mit dem Unterrichtsfach DaZ für das Lehramt an Grundschulen bzw. Mittelschulen, mit dem Erweiterungsfach DaZ – sowohl grundständig/studienbegleitend als auch nachträglich – sowie mit dem Didaktikfach DaZ im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Mittelschulen müssen die Erste Staatsprüfung ablegen. Studierende mit dem Didaktikfach DaZ im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen müssen keine Erste Staatsprüfung in DaZ ablegen.

10.2 Aus welchen Teilen besteht die Erste Staatsprüfung in DaZ nach der LPO I?

Die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ als Unterrichts- oder Erweiterungsfach besteht aus einer schriftlichen Prüfung sowie zwei mündlichen Prüfungen (vgl. LPO I, § 43a, Abs. 3). Bei der schriftlichen Prüfung werden drei Themen zur Auswahl gestellt, von denen Sie ein Thema bearbeiten müssen. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Stunden.
Die beiden mündlichen Prüfungen zu den Themenbereichen Sprachvermittlung und Lernen in interkulturellen Kontexten sowie Mehrsprachigkeit dauern jeweils 20 Minuten.
Die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ als Didaktikfach für das Lehramt an Mittelschulen besteht aus einer dreistündigen schriftlichen Prüfung mit drei Themen zur Auswahl. Zusätzliche mündliche Prüfungen gibt es hier nicht.

10.3 Wie laufen die beiden mündlichen Prüfungen ab?

Bei jeder der beiden 20-minütigen Prüfungen sind zwei prüfungsberechtigte Personen anwesend. Die/Der Erstprüfende ist ein prüfungsberechtigtes Mitglied des Lehrstuhls für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache; die/der Zweitprüfende ist eine prüfungsberechtigte Lehrkraft im aktiven Schuldienst der jeweiligen Schulart mit Lehrbefähigung im Fach DaZ (vgl. LPO I, § 28, Absatz 2, Satz 2).
Die Zuteilung der Prüflinge auf die prüfungsberechtigten Personen erfolgt per Zufallsprinzip. Weder die Prüfenden noch die Prüflinge können auf diese Zuteilung Einfluss nehmen.
Es gibt keine vorherigen Absprachen zwischen den prüfungsberechtigten Personen und dem Prüfling bezüglich der Prüfungsinhalte.
Beide Prüfende stellen dem Prüfling Fragen bzw. Aufgaben, deren Inhalte sich in der Regel auf prüfungsrelevante Literatur beziehen, die den Prüflingen rechtzeitig vor der Prüfung (ca. 4 bis 5 Monate vorher) bekanntgegeben wird. Es können sich im Prüfungsgespräch jedoch auch darüber hinausgehende Frage- bzw. Aufgabenstellungen ergeben, die keinen direkten Bezug zur prüfungsrelevanten Literatur haben. Ein Anspruch auf eine Beschränkung der Fragen bzw. Aufgaben auf die prüfungsrelevante Literatur besteht seitens der Prüflinge nicht.
Alle wesentlichen Informationen zu den mündlichen Prüfungen erhalten die Prüflinge bei einem Prüfungstermin im Frühjahr im Dezember des Vorjahres bzw. bei einem Prüfungstermin im Herbst im Juni desselben Jahres in einer Online-Informationsveranstaltung sowie über den Zugang zu einem separaten Moodle-Kurs.

10.4 Wie viele Examenstermine für die Erste Staatsprüfung gibt es und wo kann ich mich zur Prüfung anmelden?

Im Kalenderjahr gibt es zwei Prüfungstermine: Frühjahr und Herbst. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen). Nähere Informationen zu den genauen Prüfungsterminen sowie zur Prüfungsanmeldung können Sie der Homepage dieses Prüfungsamtes entnehmen.

10.5 Welche Inhalte werden in der Ersten Staatsprüfung in DaZ nach der LPO I abgeprüft?

Die Prüfungsinhalte zur Ersten Staatsprüfung im Fach DaZ für die schriftliche sowie die beiden mündlichen Prüfungen sind in dem entsprechenden Kerncurriculum zu "§ 43a LPO I Deutsch als Zweitsprache (Unterrichtsfach)" festgelegt: Kerncurriculum DaZ LPO I.

10.6 Wo finde ich die Prüfungsthemen der früheren schriftlichen Examensprüfungen für das Fach DaZ?

Über das Internetportal "MZL Staatsexamen Online" des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL) finden Sie Staatsexamensaufgaben der vergangenen Prüfungstermine.

10.7 Ich möchte mich für die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ vorbereiten. Gibt es unter den angebotenen Lehrveranstaltungen auch ein Kandidatenkolloquium zur Prüfungsvorbereitung?

Ja, es werden in der Regel jedes Semester mindestens zwei solche Kandidatenkolloquien [Titel der Lehrveranstaltungen: "Erfolgreich im Staatsexamen (EiS)" und "Vorbereitung auf das Staatsexamen DaZ" (CLASSIC vbh-Kurs)] angeboten. Der Besuch eines derartigen Staatsexamensvorbereitungskurses wird empfohlen.

10.8 Wo finde ich Literatur zur Prüfungsvorbereitung für die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ?

Hinweise auf geeignete Literatur zur Prüfungsvorbereitung erhalten Sie in den Kandidatenkolloquien (Titel der Lehrveranstaltungen: "Erfolgreich im Staatsexamen (EiS)" und "Vorbereitung auf das Staatsexamen DaZ" (CLASSIC vbh-Kurs); siehe 10.7).

10.9 Wo finde ich weitere Informationen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt allgemein?

Auf der Homepage des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL) finden Sie dazu ausführliche Informationen.

10.10 Welche Auswirkungen haben die im DaZ-Studium erworbenen Leistungen auf die Staatsexamensnote?

Die Note der Ersten Staatsprüfung im Fach DaZ setzt sich nach der LPO I, § 3 wie folgt zusammen:

  • Unterrichtsfach DaZ (Grundschule/Mittelschule): Noten aus den einzelnen Modulprüfungen 40 %, Fachnote der Ersten Staatsprüfung 60 %.
  • Erweiterungsfach DaZ (grundständig und nachträglich) sowie Didaktikfach DaZ für das Lehramt an Mittelschulen: Hier zählt nur die Fachnote der Ersten Staatsprüfung.

Handreichungen zur Berechnung der Staatsexamensnote in den einzelnen Lehramtsstudiengängen finden Sie im Internetportal „MZL Staatsexamen Online″ des Münchener Zentrums für Lehrerbildung (MZL).

10.11 Wie wird die Fachnote berechnet und in welchem Fall habe ich die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ nicht bestanden?

Für die Erste Staatsprüfung im Unterrichts- oder Erweiterungsfach DaZ gilt: Die Fachnote wird in der Art gebildet, dass die Summe aus dem dreifachen Zahlenwert der Note für die schriftliche Staatsexamensprüfung und dem jeweils einfachen Zahlenwert der Noten für die beiden mündlichen Staatsexamensprüfungen durch 5 geteilt wird (vgl. LPO I, § 43a, Abs. 4). Wenn die Fachnote nach dieser Berechnung einen höheren Wert als 4,50 ergibt, gilt die Staatsexamensprüfung (Erste Staatsprüfung) im Fach DaZ als nicht bestanden. Eine Verrechnung mit Ihren Noten in den Modulprüfungen ist in diesem Fall nicht möglich. Die in 10.10 genannte prozentuale Verrechnung der Fachnote aus Leistungen während des Studiums sowie der (Ersten) Staatsexamensprüfungsnote im Unterrichtsfach DaZ (Grundschule/Mittelschule) erfolgt nur, wenn die berechnete Fachnote den Wert 4,50 nicht überschreitet und die Erste Staatsprüfung im Fach DaZ damit als bestanden gilt.

Für die Erste Staatsprüfung im Didaktikfach DaZ für das Lehramt an Mittelschulen gilt: Die Fachnote entspricht der Note für die schriftliche Staatsexamensprüfung. Das Staatsexamen in DaZ gilt dann als nicht bestanden, wenn Ihre schriftliche Staatsexamensprüfung (Erste Staatsprüfung) mit der Note „mangelhaft″ (5) oder „ungenügend″ (6) bewertet wird.

11 Leistungsnachweise in den Lehrveranstaltungen

11.1 Was muss ich tun, um in einem Seminar einen Leistungsnachweis zu erwerben?

Um in einem Seminar einen Leistungsnachweis zu erwerben, muss die geforderte Leistung erbracht werden. Je nach Konzept des Seminars muss hierzu eine Klausur geschrieben oder eine Seminararbeit bzw. ein Portfolio fristgerecht abgegeben und bestanden werden (mindestens Note 4,0). Die Anforderungen an die zu erbringende Leistung zu jedem Kurs werden im Kommentar zur jeweiligen Lehrveranstaltung über LSF oder/und in der ersten Seminarsitzung durch die jeweilige Seminarleitung bekannt gegeben. Die Abgabefristen sowie weitere Details zum Leistungsnachweis erfahren Sie ebenfalls von der Leitung des betreffenden Seminars.

11.2 In welchen Lehrveranstaltungen schreibe ich eine Klausur?

Grundsätzlich ist in allen Lehrveranstaltungen ein Leistungsnachweis zu erbringen. Die Wahl der Art des Leistungsnachweises erfolgt hierbei durch die Veranstaltungsleitung. In den Grundlagenseminaren DaZ wird der Leistungsnachweis in Form einer Klausur erbracht. In den Sprachkursen gilt dies zumeist auch. In den Fortgeschrittenenseminaren wird häufig keine Klausur geschrieben. Stattdessen erfolgt der Leistungsnachweis häufig in Form einer Seminararbeit oder eines Portfolios.
Die Form des geforderten Leistungsnachweises kann in der Regel im Kommentar zur Lehrveranstaltung in LSF nachgelesen oder bei der betreffenden Veranstaltungsleitung in der ersten Seminarsitzung erfragt werden.

11.3 Wann kann ich meine Prüfungsnote im LSF sehen?

Sobald der Notengebungsprozess abgeschlossen ist, kann die Note in LSF eingesehen werden. Sie erscheint dann automatisch in Ihrem Kontoauszug (Notenspiegel). Solange der Notengebungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird der Kurs als „AN″ (Angemeldet) vermerkt. Bitte sehen Sie unbedingt von Nachfragen vor dem Ablauf der Noteneintragungsfrist (in der Regel bis eine Woche vor Vorlesungsbeginn des auf die jeweilige Prüfung folgenden Semesters) ab!

11.4 In welchen Lehrveranstaltungen muss ich eine Seminararbeit schreiben?

In den meisten Fortgeschrittenenseminaren wird eine Seminararbeit oder ein Portfolio geschrieben. Die Wahl der Prüfungsform liegt jedoch bei der Veranstaltungsleitung, sodass diese über die Form des Leistungsnachweises bestimmt und diese entweder im Kommentar zur betreffenden Lehrveranstaltung in LSF oder in der ersten Seminarsitzung bekannt gibt.

11.5 Wie erfahre ich, ob ein Modul oder ein Modulteil benotet wird?

Die Basismodule (Grundlagen DaZ Sprache bzw. Literatur und Medien) werden nicht benotet, hier erhalten Sie nur den Eintrag bestanden/nicht bestanden in LSF.

Ob ein Modul bzw. Modulteil benotet oder nicht benotet wird, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Studienplänen.

Ob ein Modul bzw. Modulteil in Ihrer Partnersprache benotet oder nicht benotet wird, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Studienplan.

11.6 Schreibe ich in den Vorlesungen der Basismodule auch eine Klausur?

Nein, eine separate Klausur wird in den Vorlesungen der Basismodule ("Einführung in die Sprachwissenschaft" und "Einführung in die Literaturwissenschaft") nicht geschrieben. Die Inhalte dieser beiden Vorlesungen werden in der jeweiligen Basismodulklausur gemeinsam mit den Inhalten der beiden zugehörigen Grundlagenseminare geprüft.

11.7 Welche formalen Richtlinien gelten für schriftliche wissenschaftliche Arbeiten in DaZ bezüglich Zeilenabstand, Schriftgröße etc.?

Bitte halten Sie sich beim Verfassen von schriftlichen Arbeiten an die Vorgaben der bzw. des betreffenden Dozierenden!

12 Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

12.1 Was ist eine Zulassungsarbeit?

Eine Zulassungsarbeit ist eine schriftliche Hausarbeit, die Sie schreiben müssen, um zu den Staatsexamensprüfungen zugelassen zu werden. Sie sollen in dieser Arbeit unter Beweis stellen, dass Sie in der Lage sind, selbstständig wissenschaftlich zu arbeiten.

12.2 Kann ich meine Zulassungsarbeit in DaZ schreiben?

Sie können Ihre Zulassungsarbeit in DaZ schreiben, wenn Sie DaZ als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach studieren. Nicht möglich ist dies beim Studium als Erweiterungsfach.

12.3 Bei welchen Dozierenden kann ich meine Zulassungsarbeit in DaZ schreiben?

Dies ist prinzipiell bei allen fest am Lehrstuhl angestellten Dozierenden, die im Fachteil Deutsch als Zweitsprache lehren, möglich, nicht aber bei Lehrbeauftragten. Genaueres entnehmen Sie bitte dem Personenverzeichnis des Lehrstuhls für Didaktik der deutschen Sprache und Literatur sowie des Deutschen als Zweitsprache. Setzen Sie sich bitte frühzeitig (am besten ein Jahr vor Abgabetermin!) mit Ihrem Wunschbetreuer in Verbindung, da die Betreuungskapazitäten begrenzt sind!

12.4 Muss ich im Fach DaZ Zulassungsarbeit schreiben, wenn es mein Unterrichtsfach ist?

Nein, Sie können die Arbeit auch in einem Ihrer Didaktikfächer, in der Grundschulpädagogik oder in den erziehungswissenschaftlichen Fächern schreiben.

12.5 Worüber darf ich schreiben? Wie finde ich ein Thema?

Ihren Themenwunsch sprechen Sie mit Ihrem Betreuer ab, mit dem Sie ein Erstgespräch vereinbaren. Zu dieser Besprechung kommen Sie am besten bereits mit konkreten Vorstellungen.
Grundsätzlich sind verschiedene Arten von Arbeiten sowie Kombinationen davon möglich:

  • empirische Arbeiten (z. B. Umfragen, Erhebungen an Schulen usw.),
  • theoretische Arbeiten,
  • praktische Arbeiten (z. B. Entwicklung und Durchführung eines theoriegestützten Unterrichtsmodells).

Sie sollten auf jeden Fall ein Thema wählen, das Sie sehr interessiert, denn Sie werden sich intensiv damit auseinandersetzen.

12.6 Welchen Umfang muss meine Zulassungsarbeit haben?

40 bis 60 Seiten Fließtext (ohne Titelblatt, Verzeichnisse und Anhänge) kann als Orientierungsrahmen für den Umfang einer Zulassungsarbeit in DaZ angesehen werden.

12.7 Welche formalen Richtlinien gelten für Zulassungsarbeiten in DaZ bezüglich Zeilenabstand, Schriftgröße etc.?

Bitte halten Sie sich beim Verfassen von Zulassungsarbeiten an die formalen Vorgaben der Person, die Ihre Zulassungsarbeit betreut!

12.8 Was muss ich zur fristgerechten Abgabe meiner Zulassungsarbeit wissen?

Grundsätzlich können Zulassungsarbeiten jederzeit abgegeben werden, es gibt aber spätmöglichste Abgabetermine, die Sie auf der Internetseite der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) einsehen können:

  • Beim Staatsexamensprüfungstermin im Herbst muss die Arbeit spätestens am 1. Februar, mit Verlängerung spätestens bis zum 1. April abgegeben werden.
  • Beim Staatsexamensprüfungstermin im Frühjahr muss die Arbeit spätestens am 1. August, mit Verlängerung spätestens bis zum 1. Oktober abgeben werden.

Die Abgabe erfolgt bei der betreuenden Person, die dabei das Empfangsbestätigungsformular ausfüllt, welches spätestens am Abgabetag der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) zuzuleiten ist.
Wichtig: Das Prüfungsamt registriert erst dann die Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit, wenn Sie sich für die Staatsexamensprüfung anmelden, zuvor verwahrt das Prüfungsamt lediglich Ihre Arbeit.

Eine Verlängerung der Abgabefrist muss mit der betreuenden Person abgesprochen werden. Diese bestätigt die Abgabeverlängerung schriftlich mit seiner Unterschrift auf einem entsprechenden Formular, das auf der Internetseite der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) heruntergeladen werden kann. Im Falle einer Abgabeverlängerung muss diese Verlängerungsbestätigung bis zum jeweils 1. Februar bzw. 1. August im genannten Prüfungsamt abgegeben werden; das Empfangsbestätigungsformular ist dann bis zum Stichtag des Verlängerungstermins (1. April oder 1. Oktober) nachzureichen.

Das bedeutet: Zum 1. Februar bzw. 1. August vor dem jeweiligen Staatsexamenstermin im Herbst bzw. Frühjahr muss beim Prüfungsamt entweder die Empfangsbestätigung oder die Verlängerungsbestätigung der betreuenden Person eingegangen sein, damit eine ordnungsgemäße Anmeldung zum Staatsexamen erfolgen kann.

Bei der betreuenden Person müssen in der Regel zwei ausgedruckte und gebundene Exemplare der Zulassungsarbeit abgeben werden. Eines behält die betreuende Person für ihr Archiv, das andere Exemplar leitet sie nach der Korrektur zusammen mit ihrem Gutachten an das Prüfungsamt weiter.
Manche betreuenden Personen reicht zur Archivierung auch eine digitale Version der Zulassungsarbeit. Klären Sie daher im Vorfeld mit der betreuenden Person, wie viele ausgedruckte und gebundene Exemplare der Zulassungsarbeit Sie bei ihr abgeben sollen.
Mit der ausgedruckten und gebundenen Zulassungsarbeit werden außerdem abgegeben:

  • zu jedem Exemplar der Zulassungsarbeit eine wahrheitsgemäße Erklärung gemäß § 29 (Abs. 6) LPO I, die als letzte Seite mit eigenhändiger Unterschrift versehen in die Arbiet eingebunden sein muss;
  • farbiger Aufkleber für die schriftliche Hausarbeit (je nach Lehramt ein anderer), der auf die erste Umschlagseite (z. B. transparente Frontfolie) aufgeklebt werden muss;
  • ein Formblatt für das Gutachten über die schriftliche Hausarbeit, das Sie vorausfüllen und der Zulassungsarbeit als loses Blatt beilegen müssen;
  • Empfangsbestätigungsformular, das Sie ausfüllen, bei der Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit von der betreuenden Person unterschreiben lassen und danach an die Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) weiterleiten müssen.

All diese Unterlagen können Sie auf der Internetseite der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen (Staatsexamen) herunterladen.

13 Praktika

13.1 Muss ich ein eigenes DaZ-Praktikum ableisten, wenn ich DaZ als Unterrichtsfach studiere?

Ja, Sie müssen ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum im Unterrichtsfach DaZ ableisten.

13.2 Muss ich ein eigenes DaZ-Praktikum ableisten, wenn ich DaZ als Erweiterungsfach studiere?

Sie müssen ein DaZ-Praktikum ableisten, wenn Sie DaZ als grundständige Erweiterung studieren. Bei einer nachträglichen Erweiterung mit DaZ müssen Sie kein eigenes DaZ-Praktikum absolvieren.

13.3 Wie kann ich meinen Praktikumsplatz mit Kommilitonen tauschen?

Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen
Sie können – ausschließlich – während der Tauschfrist (Beginn: ca. vier Wochen vor Praktikumsbeginn/Ende: zwei Wochen vor Praktikumsbeginn) im Praktikumsamt Ihren Praktikumsplatz tauschen. Hierzu müssen Sie Ihren Tauschwunsch zunächst schriftlich beim Praktikumsamt anmelden, und zwar möglichst bald nachdem Sie die vorläufige Praktikumszuteilung (ca. vier Wochen vor Praktikumsbeginn) erhalten haben. In dieser schriftlichen Mitteilung an das Prüfungsamt müssen die Namen sowie Matrikelnummern und die Praktikumsart sowie das Praktikumsfach der Tauschpartner angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass ein Tausch eines Praktikumsplatzes nur dann zwischen zwei Studierenden möglich ist, wenn beide Tauschpartner dieselbe Praktikumsart sowie dasselbe Praktikumsfach aufweisen! In einem weiteren Schritt gehen Sie dann mit Ihrem Tauschpartner und Ihrem Personalausweis – während der Öffnungszeiten – ins Praktikumsamt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung des Praktikumsamts.

13.4 Wie melde ich mich für ein Praktikum an?

Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen
Auf den Internetseiten des Praktikumsamts finden Sie alle Informationen zur Anmeldung für die Schulpraktika sowie eine direkte Weiterleitung zur – verbindlichen! – Online-Anmeldung.
Die Anmeldung bezieht sich immer auf das folgende Schuljahr. Planen Sie Ihre Anmeldung daher rechtzeitig!

13.5 Welche Fristen/Termine gibt es?

Die genauen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte den aktuellen Ankündigungen des Praktikumsamts.

13.6 Muss ich das Begleitseminar und das Praktikum im gleichen Semester absolvieren?

Es wird dringend empfohlen, das Begleitseminar parallel zum Praktikum im gleichen Semester zu belegen. Dies erweist sich als sehr gewinnbringend, da die Seminarleitung so die Möglichkeit hat, bei einem Ihrer Lehrversuche zu hospitieren und Ihnen entsprechendes Feedback zu geben.
Lediglich in begründeten Ausnahmefällen sollte von dieser Regelung abgewichen werden. Für solche Ausnahmefälle gilt die Empfehlung, das Begleitseminar zeitnah vor(!) Ihrem Praktikum zu besuchen. So können Sie sich entweder optimal auf das Praktikum vorbereiten.

13.7 Kann ich mein DaZ-Praktikum auch außerhalb Bayerns, z. B. im Ausland, ableisten?

Lehramt an Grundschulen und Lehramt an Mittelschulen

Sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum außerhalb Bayerns absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der LMU München sind, können Sie ein DaZ-Praktikum auch in anderen Bundesländern oder im Ausland ableisten. Sie müssen dann im Nachhinein einen Antrag auf Anerkennung des abgeleisteten Praktikums beim Praktikumsamt stellen. Dazu ist es wichtig, dass Sie einen Sprechstundentermin mit der Leitung des Praktikumsamts vereinbaren.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen bezüglich einer Anerkennung abgeleisteter Praktika an die Leitung des Praktikumsamts!

14 Partnersprachen

14.1 Wer muss im Rahmen des DaZ-Studiums auch Lehrveranstaltungen einer Partnersprache belegen?

Alle Studierenden mit dem Unterrichtsfach DaZ an Grundschulen bzw. an Mittelschulen sowie alle Studierenden mit dem Erweiterungsfach DaZ belegen Lehrveranstaltungen in einer Partnersprache.
Studierende mit dem Didaktikfach DaZ an Grundschulen bzw. an Mittelschulen belegen keine Partnersprache.

14.2 Wie viele Partnersprachen stehen im Rahmen des DaZ-Studiums an der LMU zur Auswahl?

Sie können zwischen elf Partnersprachen wählen: Arabisch, Italienisch, Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Neugriechisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch.

14.3 An wen wende ich mich, wenn ich anderweitig erbrachte, einschlägige Leistungen in der Partnersprache anerkennen lassen möchte?

Die Anerkennung von Leistungen in der Partnersprache erfolgt folgendermaßen:

  1. Sie wenden sich zunächst an die Ansprechperson der betreffenden Partnersprache, um anderweitig erbrachte, einschlägige Leistungen in dieser Partnersprache anerkennen zu lassen. Im Falle einer Anerkennung stellt die Ansprechperson Ihnen eine Bestätigung über die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen mit den Leistungen aus, die in den gültigen Studienplänen unserer Partnersprachen vorgesehen sind. Die Bestätigung muss den Hinweis auf die LPO I vom 13. März 2008 sowie die erzielten Noten und zuerkannten ECTS-Punkte enthalten.
  2. Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich in einem zweiten Schritt bitte an die Studiengangskoordination (siehe 1.1).

14.4 Kann ich mir Leistungen von Partnersprachen, die nicht zu den in 14.2 genannten elf Sprachen zählen, anerkennen lassen?

Nein, eine Anerkennung von Leistungen aus anderen Partnersprachen, die nicht zu den an der LMU festgelegten elf Partnersprachen (Arabisch, Italienisch, Bosnisch/Kroatisch/Montenegrinisch/Serbisch, Neugriechisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch) zählen, ist durch die Studiengangskoordination in DaZ (siehe 1.1) nicht möglich.

14.5 Wo finde ich die ausführlichen Studienpläne sowie die jeweiligen Ansprechpartner der Partnersprachen?

Die Studienpläne für die Partnersprachen, die auch die jeweiligen Ansprechpartner enthalten, finden Sie hier.

14.6 Sind die Bezeichnungen der zu besuchenden Lehrveranstaltungen und die Bezeichnungen in den Modulbäumen identisch?

Nein, das ist nicht immer der Fall. Bei den Bezeichnungen in den Modulbäumen handelt es sich um abstrakte Bezeichnungen. Die konkreten Bezeichnungen können Sie im LSF-Vorlesungsverzeichnis finden: [Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften] → [Deutsche Philologie] → [Deutsch als Zweitsprache] → [Partnersprachen].

14.7 Wie viele Semester dauert das Studium einer Partnersprache?

Beim Studium des Deutschen als Zweitsprache als Unterrichtsfach oder als „grundständige Erweiterung″ (Lehramt an Grundschulen bzw. Lehramt an Mittelschulen) dauert es einheitlich drei Semester. Beim Studium des Deutschen als Zweitsprache als „nachträgliche Erweiterung” (Lehramt an Realschulen oder Gymnasien) muss nur das Basismodul (= die ersten beiden Semester) der Partnersprache studiert werden.

14.8 Wie viele Semesterwochenstunden umfasst mein Sprachkurs?

Der Umfang ist je nach Partnersprache unterschiedlich und beträgt vier bis sechs Semesterwochenstunden.

14.9 Sind die am Ende erworbenen ECTS-Punkte in allen Partnersprachen identisch?

Ja, am Ende von drei Semestern werden in allen Partnersprachen 18 ECTS-Punkte erworben, d. h. der Arbeitsaufwand ist bei allen zwölf möglichen Partnersprachen am Ende gleich. Beim Studium des Deutschen als Zweitsprache als „nachträgliche Erweiterung″ werden in allen Partnersprachen in der Regel 12 ECTS-Punkte (für das Basismodul) erworben.

14.10 Wie viele Noten insgesamt bekomme ich, wenn ich drei Semester lang eine Partnersprache erlerne?

Sie bekommen bei allen Partnersprachen einheitlich zwei Noten. Bei den Partnersprachen, die jedes Semester eine Klausur schreiben lassen, wird die Klausur im ersten Semester nicht benotet, sondern nur mit „bestanden/nicht bestanden″ bewertet.

14.11 Ist die Einhaltung der Reihenfolge bei den Partnersprachen zwingend notwendig?

Es ist sinnvoll, die vorgegebene Reihenfolge einzuhalten. Allerdings dürfen Sie z. B. bei Nichtbestehen eines Sprachkurses die Nachfolgekurse trotzdem besuchen und die nicht-bestandene(n) Prüfung(en) nachholen.

14.12 Wird die Partnersprache in der Ersten Staatsprüfung in DaZ abgeprüft?

Nein, sie wird im Ersten Staatsexamen nicht explizit abgeprüft. Es kann jedoch sein, dass Sie bei manchen Fragen Ihre Kenntnisse in den Partnersprachen gewinnbringend einbringen können.

14.13 Ich bin mit der Wahl meiner Partnersprache nicht zufrieden. Bei wem kann ich mich bezüglich eines eventuellen Wechsels beraten lassen?

Bitte lassen Sie sich in diesem Fall von der Studienberatung für die Partnersprachen (siehe 1.3) beraten!

14.14. Ich kann mich in LSF nicht zur Prüfung in meiner Partnersprache anmelden. An wen wende ich mich?

Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die in dem Studienplan Ihrer Partnersprache angeführte Ansprechperson!

15 Anerkennung von Studienleistungen

15.1 Ich studiere DaZ als grundständiges Erweiterungsfach und habe bereits Studienleistungen in der Fachdidaktik Deutsch erbracht. Kann ich mir diese Studienleistungen für DaZ anerkennen lassen?

Sie können sich für DaZ nur dann bereits in der Fachdidaktik Deutsch erbrachte Studienleistungen anerkennen lassen, wenn diese Leistungen nicht zu den nach den Studienplänen erforderlichen Leistungsnachweisen in der Fachdidaktik Deutsch zählen, wenn sie also zusätzlich ohne Anrechnung für das Studium der Fachdidaktik Deutsch erbracht wurden und zugleich sichergestellt ist, dass die Inhalte der deutschdidaktischen Lehrveranstaltung ein hohes Überschneidungspotenzial mit einem DaZ-Themenfeld in dem betreffenden DaZ-Modulplan aufweisen. Ansonsten ist keine doppelte Anerkennung einer Leistung sowohl für die Fachdidaktik Deutsch als auch für DaZ möglich.
Für eine etwaige Leistungsanerkennung ist die Studiengangskoordination (siehe 1.1) zuständig.

15.2 Ich habe an einer anderen Universität bereits Studienleistungen für DaZ erbracht. An wen kann ich mich bezüglich der Anerkennung wenden?

Für die Anerkennung von an anderen Universitäten erbrachten DaZ-Leistungen wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination (siehe 1.1).

15.3 An wen wende ich mich, wenn ich anderweitig erbrachte, einschlägige Leistungen in der Partnersprache anerkennen lassen möchte?

Die Anerkennung von Leistungen in der Partnersprache erfolgt folgendermaßen:

  1. Sie wenden sich zunächst an die Ansprechperson der betreffenden Partnersprache, um anderweitig erbrachte, einschlägige Leistungen in dieser Partnersprache anerkennen zu lassen. Im Falle einer Anerkennung stellt der Ansprechpartner Ihnen eine Bestätigung über die Gleichwertigkeit ihrer Leistungen mit den Leistungen aus, die in den gültigen Studienplänen unserer Partnersprachen vorgesehen sind. Die Bestätigung muss den Hinweis auf die LPO I vom 13. März 2008 sowie die erzielten Noten und zuerkannten ECTS-Punkte enthalten.
  2. Mit dieser Bestätigung wenden Sie sich in einem zweiten Schritt bitte an die Studiengangskoordination (siehe 1.1).

16 Nach dem Ersten Staatsexamen: 2. Ausbildungsphase (Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst)

Ist mein Fach DaZ Bestandteil des Referendariats?

Wenn Sie DaZ für das Lehramt an Grundschulen oder an Mittelschulen studieren, können Sie in DaZ das Referendariat absolvieren. Für das Lehramt an Realschulen und Gymnasien ist dies nicht möglich.

17 Berücksichtigung von Erweiterungsprüfungen bei der Einstellung in den staatlichen Schuldienst bzw. Staatsdienst (Bonusregelung)

Bekomme ich bei der Einstellung einen Bonus für DaZ?

Ein Bonus ist nur für Erweiterungsfächer möglich. Die Bonusregelung richtet sich jeweils nach dem Einstellungsbedarf und wird zu jedem Einstellungstermin vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst neu bestimmt, sodass diesbezüglich an dieser Stelle keine zuverlässigen Informationen gegeben werden können. Bitte informieren Sie sich daher selbstständig auf der betreffenden Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst!

18 Zentrale Studienberatung (nicht DaZ-spezifisch)

Wo bekomme ich Beratung und Information zu allen Themen rund um das Studium?

Das Angebot der Zentralen Studienberatung der LMU München umfasst Beratung und Information zu allen Themen rund um das Studium.

19 Hilfreiche Links


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