Institut für Deutsche Philologie
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5. Hauptstudium Magister

51 Allgemeines
5.2 Studienordnungen
5.3 Magisterprüfungsordnung
5.4 Proseminare
5.5 Hauptseminare
5.6 Magisterarbeit

5.1 Allgemeines

Die Zeit des Hauptstudiums reicht von der bestandenen Zwischenprüfung bis hin zum Ablegen der Magisterprüfung.

5.1.1 Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen ist - wie schon im Grundstudium - die Magisterprüfungsordnung (MagPO).

5.1.2 Belegvorschriften

Bedenken Sie bitte, dass ordnungsgemäßes Belegen Zulassungsbedingung für die Magister- bzw. Doktorprüfung ist!

  • In den Prüfungsfächern sollen acht Semester lang Lehrveranstaltungen (= Vorlesungen und Seminare) im Umfang von insgesamt mindestens 12 Semesterwochenstunden belegt werden. Es ist jedoch jederzeit die Zulassung zur Prüfung vor dem 8. Semester möglich, wenn die anderen Zulassungsbedingungen (s. u. Magisterprüfung) erfüllt sind!

  • Als 'Faustregel' kann gelten: Im Hauptfach acht Semester lang jeweils mindestens 6 Semesterwochenstunden, in jedem Nebenfach jeweils mindestens 3 Semesterwochenstunden belegen.

5.1.3 Studienplan

Im Rahmen der Orientierungsveranstaltungen haben Sie bereits sämtliche notwendigen Informationen erhalten, um sich einen eigenen Wochenstundenplan für das jeweilige Semester Ihres Hauptstudiums zusammenzustellen. Als 'Faustregel' kann gelten: Im Hauptfach acht Semester lang jeweils mindestens 6 Semesterwochenstunden, in jedem Nebenfach jeweils mindestens 3 Semesterwochenstunden belegen.

Über selbstgewählte Vorlesungen hinaus müssen Sie auch im Hauptstudium Seminare besuchen. Es sind dies die "Proseminare" und "Hauptseminare". Nähere Erläuterungen zu all jenen Punkten finden Sie auf dieser Seite.

Empfehlenswert ist es zudem, sich bei der Erstellung eines eigenen Stundenplans an die Empfehlungen der jeweiligen fächerspezifischen Studienordnungen zu halten.

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5.2 Studienordnungen

Ausführliche Hinweise zu Aufbau, Zielen, Umfang und Inhalten des Studiums, wie auch ein Studienplan, finden sich in den Magisterstudienordnungen:

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5.3 Magisterprüfungsordnung

Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Magisterprüfungsordnung) vom 25. Juni 1986, zuletzt geändert am 25.08.2005

5.4 Proseminare

Die obligatorischen Proseminarscheine sind bereits im Grundstudium zu erwerben. Siehe hierzu Proseminarscheine im Grundstudium. Selbstverständlich können Sie aber auch im Hauptstudium über die Anforderungen der Magisterprüfungsordnung hinaus Proseminare besuchen.

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5.5 Haupseminare

5.5.1 Allgemeines

Im Hauptstudium müssen im Hauptfach zwei Hauptseminare und in jedem Nebenfach ein Hauptseminar erfolgreich besucht werden.

5.5.2 Anmeldung

In der Regel erfolgt die Anmledung über LSF. Genauere Hinweise finden Sie im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bei der angekündigten Veranstaltung.

Für Universitätswechsler (mit Nachweis!) werden in jedem Seminar ca. 2-3 Plätze freigehalten! Bereits vor Semesterbeginn belegte Seminare werden im kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekannt gegeben.

Formale Voraussetzungen für die Hauptseminaraufnahme:

  • Magister Hauptfach: Bestandene Zwischenprüfung
  • Magister Nebenfach: 1 Einführungsseminar im betreffenden Fach, 1 Proseminat im betreffenden Fach

Die genannten formalen Voraussetzungen werden durch das Formular "Zugang zum Hauptstudium" nachgewiesen. Dieses wird gegen Vorlage der Seminarscheine (und ggf. des Zwischenprüfungszeugnisses) von der Fachstudienberatung ausgestellt.

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5.6 Magisterarbeit

Die schriftliche Hausarbeit (Magisterarbeit) kann durch jeden habilitierten Hochschullehrer betreut werden. (Liste siehe Prüferwahl und auf Anfrage bei der Fachstudienberatung)


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