Institut für Deutsche Philologie
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Zwischenprüfungsordnung Magister

Diese Fassung ist obligatorisch für alle Magisterstudierenden mit einem der folgenden germanistischen Hauptfächer, für die das Sommersemester 2004 das erste Hauptfachsemester gewesen ist!

Die allgemeingültigen Paragraphen § 1-17 entnehmen Sie bitte den Seiten der LMU Verwaltung.

4.1.1 § 21: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur
4.1.2 § 27 Germanistische Linguistik
4.1.3 § 29 Neuere deutsche Literatur
4.1.4 § 38 Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters

4.1.1 § 21: Didaktik der deutschen Sprache und Literatur

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an

  • einem zweistündigem Einführungsseminar in Sprachdidaktik und einem zweistündigen Einführungsseminar in Literatur- und Mediendidaktik
  • zwei Proseminaren in Didaktik der deutschen Sprache und Literatur

Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Didaktik der deutschen Sprache und Literatur, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

  • Vertrautheit mit den zentralen Grundbegriffen der Sprach- und Literaturdidaktik Deutsch
  • Fähigkeit zur Verwendung fachwissenschaftlicher Methoden und Ergebnisse unter fachdidaktischen Zielsetzungen
  • Kenntnisse in Analyse und Planung vermittlungsbezogener Strategien und Materialien
  • Grundwissen zum Medieneinsatz und zur Medienanalyse für die Vermittlung von Sprache und Literatur

Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.

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4.1.2 § 27 Germanistische Linguistik

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an

  • je einem vierstündigen Einführungsseminar in den Fächern Germanistische Linguistik, Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters und Neuere deutsche Literatur
  • zwei Proseminaren in Germanistischer Linguistik
  • einem Proseminar wahlweise in Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters oder in Neuerer deutscher Literatur

Nachweis von Kenntnissen in zwei Sprachen, die nicht Muttersprache des Studenten sind. Diese müssen mindestens dem Niveau entsprechen, das in einem dreijährigen aufsteigenden, mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossenen Schulunterricht erreicht wird. § 87 Abs. 5 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Über das Vorliegen der Sprachkenntnisse entscheidet der Promotionsausschuss (§ 3 Magisterprüfungsordnung).

Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Germanistischer Linguistik, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

  • Kenntnisse über Methoden und Ergebnisse der synchronen und diachronen Sprach forschung
  • Grundkenntnisse über die Struktur der deutschen Gegenwartssprache
  • Grundkenntnisse in der deutschen Sprachgeschichte

Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.

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4.1.3 § 29 Neuere deutsche Literatur

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an

  • je einem vierstündigen Einführungsseminar in den Fächern Germanistische Linguistik, Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters und Neuere deutsche Literatur
  • zwei Proseminaren in Neuerer deutscher Literatur
  • einem Proseminar wahlweise in Germanistischer Linguistik oder Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters
  • einer Lehrveranstaltung aus dem Lehrangebot "Grundwissen Antike Traditionen"

Nachweis von Kenntnissen in zwei Sprachen, die nicht Muttersprache des Studenten sind. Diese müssen mindestens dem Niveau entsprechen, das in einem dreijährigen aufsteigenden, mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossenen Schulunterricht erreicht wird. § 87 Abs. 5 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Über das Vorliegen der Sprachkenntnisse entscheidet der Promotionsausschuss (§ 3 Magisterprüfungsordnung).

Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Neuerer deutscher Literatur, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

  • Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden der Literaturwissenschaft
  • Fähigkeit zur Analyse literarischer Texte
  • auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über zwei Gebiete der deutschen Literatur zwischen dem 16. Jahrhundert und der Gegenwart.

Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.

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4.1.4 § 38 Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an

  • je einem vierstündigen Einführungsseminar in den Fächern Germanistische Linguistik, Deutsche Sprache und Literatur des Mittelalters und Neuere deutsche Literatur
  • zwei Proseminaren in Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters
  • einem Proseminar wahlweise in Germanistischer Linguistik oder Neuerer deutscher Literatur

Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse. Diese müssen mindestens dem Niveau entsprechen, das in einem dreijährigen aufsteigenden, mindestens mit der Note "ausreichend" abgeschlossenen Schulunterricht erreicht wird. § 87 Abs. 5 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) in der jeweils geltenden Fassung gilt entsprechend. Über das Vorliegen der Sprachkenntnisse entscheidet der Promotionsausschuss (§ 3 Magisterprüfungsordnung). In begründeten Ausnahmefällen kann vom Promotionssausschuss (§ 3 Magisterprüfungsordnung) gestattet werden, den Nachweis der Sprachkenntnisse erst bei der Meldung zur Magisterprüfung zu führen.

Inhaltliche Prüfungsanforderungen

Grundwissen in Deutscher Sprache und Literatur des Mittelalters, dessen Überprüfung folgende Gegenstände betrifft:

  • Vertrautheit mit Grundbegriffen und Methoden des Faches
  • Grundkenntnisse in der Grammatik des Alt- oder Mittelhochdeutschen, die zur Lektüre und Übersetzung eines alt- oder mittelhochdeutschen Textes befähigen
  • Fähigkeit zur Analyse alt- oder mittelhochdeutscher Texte
  • auf Quellenlektüre gegründeter Überblick über die althochdeutsche oder eine Gattung der mittelhochdeutschen Literatur.

Art und Umfang der Prüfung

Die Zwischenprüfung ist schriftlich. Sie besteht aus einer Klausur mit einer Bearbeitungszeit von drei Stunden aus den in Absatz 2 genannten Bereichen.

Bewertung

Die Prüfungsleistung wird mit Noten gemäß § 10 bewertet.


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