Institut für Deutsche Philologie
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Die Ämter der Fachschaft

Was genau macht die Fachschaft eigentlich noch, außer Waffeln zu backen und Bücher zu verkaufen? Wofür zeigt ihr uns in der Wahl eure Unterstützung? Im Folgenden sind die Ämter erklärt, die die Fachschaftsmitglieder einnehmen, um alle Germanist*innen bestmöglich zu vertreten, und wofür unsere AKs eigentlich zuständig sind.

Fachschaftssprecher/in

Die Fachschaftsprecherin/der Fachschaftssprecher vertritt die Fachschaft nach außen, leitet die Fachschaftssitzungen und pflegt einen regelmäßigen Austausch mit dem Studiengangskoordinator (Hr. Schellong). Sie/er wird von 1-3 Vertreter/innen unterstützt bzw. arbeitet mit ihnen im Team.

Vertretung im Leitungskollegium

Dem LK gehören alle Professorinnen und Professoren, die Frauenbeauftragte und ein/e Vertreter/in der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Department I (Germanistik, Komparatistik, Nordistik, DaF) als stimmberechtigte Mitglieder an. In diesem Gremium haben wir einen Beisitz. Das heißt, unser/e Vertreter/in sitzt als Zuhörer/in im LK und gibt die Informationen, die sie/er dort erhält, an die Fachschaft weiter. In diesem Gremium wird über Themen wie beispielsweise Haushalt, Lehrplan oder Lehrpersonal gesprochen und abgestimmt.

Finanzer/innen

Die Finanzer/innen der Fachschaft verwalten die Kasse, kümmern sich bei Veranstaltungen wie dem Bücherflohmarkt um Wechselgeld und müssen einmal im Semester die angefallenen Rechnungen einreichen.

Vertretung im Fakultätsrat

Der Fakultätsrat trifft Entscheidungen über fakultätsweite Angelegenheiten wie die Prüfungsordnung, und stimmt in vielen Department-Thematiken mit. In diesem Gremium sind alle drei Departments der Fakultät 13 repräsentiert. Die Besetzung wird jedes Jahr neu gewählt. Wir haben im Fakultätsrat einen stimmberechtigten Sitz.

Vertretung im Fakultätskonvent

Die Abstimmung der Interessen der Studierenden der Fächer einer Fakultät findet im Fakultätskonvent statt. Der Fakultätskonvent besteht aus den Vertretern aller Fachschaften der Fakultät. Er kommt an der Fakultät 13 einmal im Jahr nach den Hochschulwahlen zusammen und wählt die studentischen Vertreter/innen für den Fakultätsrat und für die Studienbeitragskommission.

Vertretung im Konvent der Fachschaften

Der Konvent der Fachschaften ist quasi das Parlament der Studierenden. Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die die Studierenden der Universität insgesamt oder Studierende mehrerer Fakultäten betreffen. Er wählt eine Geschäftsführung und Referent/innen für einzelne Aufgaben. Außerdem entsendet er die studentischen Vertretungen in zentrale und fakultätsübergreifende Gremien und Kommissionen der Universität. Alle Gewählten bilden gemeinsam die Studierendenvertretung (StuVe). Mitglieder werden von den Fachschaften entsandt und haben je eine Stimme. Je nach Zahl der Studierenden der Fachschaft hat die Vertretung im Konvent 1 bis 22 Stimmgewichte. Für einen Beschluss bedarf es im Konvent der einfachen Mehrheit der Stimmen und Stimmgewichte. Der Konvent tagt jeden zweiten Mittwoch im Semester.

Vertretung in der Kommission für Studienzuschüsse

In dieser Kommission setzen wir uns dafür ein, dass die staatlichen Gelder, welche für die Bildung an Hochschulen eingesetzt werden, sinnvoll verwendet werden. Als beratendes Gremium liefert die Studienzuschusskommission dem Dekan, der in der Fakultät alleinig über die Verwendung der Gelder entscheiden kann, den nötigen Input, damit die Beiträge effektiv und gerecht im Sinne der Studenten verwendet werden können